SOKA Bau - Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
Keine Pflicht für Mitgliedsbetriebe des Landesfachverbandes
Zwischen dem Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland und Vertretern der Bauwirtschaft wurde über die Erfassung von Betrieben für das Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft eine Vereinbarung getroffen.
Ziel der vorausgegangenen langwierigen Verhandlungen war es, vor allem für den klassischen Schreinerbetrieb eine Beitragspflicht zur sogenannten SOKA-Bau zu verhindern. Dies ist mit der am 21. Februar 2012 geschlossenen Vereinbarung erfreulicherweise gelungen. Eine Befreiung von der Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft ist entsprechend der Vereinbarung unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.
Der Landesfachverband unterstützt seine Mitglieder!
Bei Anfragen der SOKA-Bau an einen Schreinerbetrieb bietet der Landesfachverband Schreinerhandwerk BW gerne seine Mithilfe an.
Quelle: Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg